Hausordnung

WIR WÜNSCHEN

  • Respekt und Höflichkeit gegenüber den anderen Gästen, dem Bierhübeli Personal und den auftretenden Künstler:innen.
  • Einen wertschätzenden, sorgfältigen Umgang mit der Infrastruktur und dem Mobiliar.
  • Allen einen angenehmen und erfreulichen Aufenthalt im Bierhübeli.

HAUSORDNUNG

  • Gewalt, Vandalismus und vorsätzliche Verschmutzung im und ums Gebäude werden nicht toleriert.
  • Beleidigung, Provokation, Diskriminierung, Rassismus und sexuelle Belästigung gegenüber Gästen und Bierhübeli-Crew werden nicht akzeptiert. Fehlbare Gäste werden umgehend weggewiesen!
  • Es dürfen keine Ess- oder Trinkwaren, wie auch keine Waffen, pyrotechnischen Geräte, Spraydosen und Filzstifte mitgebracht werden. Je nach Anlass findet beim Eingang eine Taschen- resp. Körperkontrolle statt. Unerlaubte Gegenstände werden eingezogen.
  • Das Mitbringen von Sitzgelegenheiten ist nicht erlaubt. Im Bedarfsfall kann das Clubpersonal kontaktiert werden.
  • Im Bierhübeli dürfen keine Drogen zubereitet, konsumiert oder gehandelt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Benutzung der Toiletten jeweils nur für eine Person gestattet.
  • Im Kanton Bern gilt in allen öffentlichen Lokalen Rauchverbot. Das Bierhübeli hat kein abgeschlossenes Fumoir. Bitte rauche im Freien vor dem Haupteingang oder im Garten (wenn geöffnet). Diese Regelung gilt auch für E-Zigaretten.
  • Das Bierhübeli liegt in einem Wohnquartier. Respektiere unsere Nachbar:innen und vermeide übermässigen Lärm ausserhalb des Lokals.
  • Die Räumlichkeiten werden überwacht. Den Anweisungen des Bierhübeli Personal ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Ab 00:30 Uhr dürfen keine Getränke nach draussen genommen werden (Gastgewerbegesetz Kt. Bern).
  • Wir gestatten Aufnahmen mit Handys, jedoch ohne Blitz. Polaroidkameras sind nicht erlaubt. Der Einsatz einer Profiausrüstung (Tele-Objektiv, digitale Aufnahmegeräte usw.) erfordert die vorherige Bewilligung der Geschäftsleitung. Eine solche wird i.d.R. nur akkreditierten Medienvertretern erteilt. Die Entscheidungshoheit über die Zulässigkeit von Geräten liegt ausdrücklich beim Bierhübeli Personal.

Massnahmen

  • Gästen, die gegen diese Hausordnung verstossen, wie auch alkoholisierten, sich auffällig und/oder unflätig benehmenden Personen kann der Zutritt oder das Verweilen im Bierhübeli jederzeit verweigert werden. Bei einer Wegweisung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
  • In gravierenden Fällen wird ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot gem. Art.186 StGB ausgesprochen.
  • Bei strafrechtlich relevanten Handlungen behalten wir uns eine polizeiliche Anzeige vor. Für entstandene Umtriebe und Aufwände wird eine pauschale Entschädigung von Fr. 100.00 in Rechnung gestellt.

OHRSTÖPSEL / AKUSTISCHE AUSGLEICHSZONE
Gehörschutzpfropfen werden unter anderem beim Eingang und an der Garderobe kostenlos abgegeben. Teile des Lokals weisen als akustische Ausgleichszonen eine deutlich geringere Lautstärke auf.

ACHTUNG – GHB & GBL DROGEN (KO-TROPFEN)

Vorsicht vor GHB – GBL!
Trotz Warnungen und Verboten kommt es in der Schweiz immer wieder zu verheerenden Vorfällen im Zusammenhang mit GHB. Das gesuchte Glücksgefühl kann mit dieser Droge im Spital oder sogar mit dem Tod enden.

Was ist GHB und GBL?
GHB/GBL ist flüssig, geruchlos und salzig im Geschmack. GHB/GBL wird u.a. als liquid “XTC” angepriesen, obwohl die Wirkung nicht mit einem entsprechenden Rausch vergleichbar ist. Das Wirkungsspektrum reicht von Euphorie, Übelkeit, Wahrnehmungsintensivierung, leichtem Schwindel und Schläfrigkeit bis hin zu tiefem (komaähnlichem) Schlaf oder Bewusstlosigkeit.

GHB/GBL ist schwierig zu dosieren und kann körperlich abhängig machen. Lebensgefährlich ist der Mischkonsum mit Alkohol oder Schlafmitteln.

WICHTIG

Generell keine Drinks von unbekannten Personen annehmen und Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen lassen (gesunden Menschenverstand walten lassen)!

  • Schmeckt ein Drink komisch, dann sollte er besser an der Bar zurückgegeben statt ausgetrunken werden!

Bei Unwohlsein die Security aufsuchen!

Verbotene Gegenstände

Bitte berücksichtige, dass folgende Gegenstände im Bierhübeli nicht erlaubt sind:

  • Sitzgelegenheiten
  • PET-Behälter, Dosen, Glasflaschen, Tetrapackungen und andere, ähnliche Behältnisse
  • Speisen aller Art
  • Fahnenstangen
  • jegliche Art von Waffen (z. B. Messer, Pfefferspray, Laserpointer, Feuerwerke jeglicher Art)
  • Sportgeräte wie Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder, Unihockeystöcke, u.ä..
  • Kinderwagen
  • Fotokameras, GoPros, Videokameras, Polaroidkameras und Aufnahmegeräte
  • Laptops und Tablets
  • Selfie-Sticks

Diese Liste ist nicht abschliessend und kann vom jeweiligen Veranstalter ergänzt werden.

TIERE

Wir wollen Tiere, ob Hund, Giraffe oder Elefant vor übermässiger Lautstärke schützen – deshalb sind sie bei uns nicht erlaubt.
Für Assistenzhunde gilt Allgemeines Zutritts- & Aufenthaltsrecht
Es liegt im Ermessen der Hundehalter:in ob die Lautstärke für den Assistenzhunde ertragbar ist.